Wer das Pfand für einen Schlüssel zur Tempelmaschine zeichnet, geht als Investor eine unternehmerische Beteiligung ein. Diese ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Zur Hauptpflicht des Investors zählt es, seine Einlagen zu bringen. Umgekehrt ergeben sich aus dem Schlüsselvertrag auch das Stimmrecht in den Versammlungen sowie die Gewinn- und Verlustteilnahme an den jeweiligen Tempelmaschinenunternehmen. Damit ist die Tempelmaschinensbeteiligung wie jede unternehmerische Beteiligung mit Chancen verbunden.
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